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   RG, 11.10.1919 - Rep. I. 53/19   

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https://dejure.org/1919,88
RG, 11.10.1919 - Rep. I. 53/19 (https://dejure.org/1919,88)
RG, Entscheidung vom 11.10.1919 - Rep. I. 53/19 (https://dejure.org/1919,88)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1919 - Rep. I. 53/19 (https://dejure.org/1919,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Haben die Kaskoversicherer dem Versicherten den Beitrag des Schiffes zur großen Haverei auch insoweit zu erstatten, als er die Versicherungssumme überschreitet? 2. Liegt eine vom "Schiffer oder auf dessen Geheiß" erfolgte Maßregel im Sinne des § 700 HGB. auch dann ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Große Haverei; Beitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 96, 316
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.10.1918 - VII 200/18

    Voraussetzungen eines Schrankfachvertrages

    Auszug aus RG, 11.10.1919 - I 53/19
    SVB (§ 840 Abs. 2, 834 Nr. 3, 4 HGB.) gerechtfertigt und jedenfalls nicht so abwegig, daß um deswillen eine vom klaren Wortlaut der genannten Vorschriften abweichende Auslegung eintreten müßte (siehe auch RGZ. Bd. 89 S. 51, 52, betr. die Unterscheidung zwischen den Havarie-Grosse-Beiträgen einerseits und den Havarie-Grosse-Forderungen bzw. den in Havarie-Grosse zu liquidierenden Kosten anderseits; ferner Urt. des Hanseat. OLG. vom 12. Februar 1919 VII 200/18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare

    8 Vgl. Verordnung (EU, Euratom) 2019/629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über [die Satzung] (ABl. 2019, L 111, S. 1), Art. 1 bis 3 und Erwägungsgründe 1, 4 und 5; Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 53/19, Luxemburg, 30. April 2019.
  • OVG Hamburg, 23.02.2022 - 1 Bf 228/20

    Afghanistan: Aufhebung der Verpflichtung zur Feststellung eines

    Wenngleich auch Tagelöhnerarbeiten in Afghanistan teilweise nach persönlichen Beziehungen vergeben werden (vgl. Schwörer, Anhörung, S. 8), bilden familiäre oder sonstige soziale Verbindungen grundsätzlich keine Voraussetzung dafür, auf einem öffentlichen Tagelöhnermarkt engagiert zu werden (vgl. AAN/Kazemi, Daily- Wage Labour as a Window into Afghan Society (Stand 3.12.2020); EASO, Afghanistan Networks, Februar 2018, S. 28; soauch VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.2020, A 11 S 2042/20, juhs Rn. 108; VG Hamburg, GB v. 26.2.2021, 1A 53/19, juris Rn. 40).
  • RG, 21.02.1920 - I 102/19

    Hat die Versicherung bei Abandon-Versicherung auch für die Rettungs- und

    Wie in der Entscheidung vom 11. Oktober 1919 I 53/19 (RGZ. Bd. 96 S. 816) eingehend dargelegt ist, bezieht sich die in § 92 Abs. 2 vorgeschriebene Haftung des Versicherers über die Versicherungssumme hinaus nicht auf die in § 84 Nr. 1 und 2 (§ 834 Nr. 1 und 2 HGB.) behandelten Fälle, d. h. auf die Beiträge zur großen Haverei und ihnen gleichgestellte Aufwendungen.
  • VG Weimar, 18.09.2023 - 1 S 1321/23

    Durchsuchungsanordnung; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Mitglied und aktiver

    - Waffenbesitzkarte für Sportschützen Nr. 053/19, ausgestellt am 17. Juni 2019 durch den Landkreis Eichsfeld.
  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 1/54

    Rechtsmittel

    Dass die Klägerin angesichts der Stellungnahme der Beklagten längere Zeit hindurch den Versuch gemacht hat, ihre Berechtigung zur Stromversorgung anderer bei der Energieaufsichtsbehörde durchzusetzen, führt zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage (vgl. RGZ 96, 316).
  • RG, 21.02.1920 - I 143/19

    Wann gehören Rettungskosten zur großen Haverei

    "Wie in der Entscheidung vom 11. Oktober 1919 I 53/19 (RGZ. Bd. 96 S. 316) eingehend dargelegt ist, haftet bei einer nach den Allgemeinen Seeversicherungsbedingungen von 1867 abgeschlossenen Versicherung der Versicherer für solche Rettungskosten, die in großer Haverei zu verteilen oder entsprechend zu behandeln sind (§ 84 Nr. 1. und 2) nicht über den Betrag der Versicherungssumme hinaus (§ 92 Abs. 1 und 2).
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